Behandlungsablauf
Für eine Psychotherapie benötigen Sie keine Überweisung durch den Kinder- oder Hausarzt, sondern Sie können direkt mit mir Kontakt aufnehmen. Ab dem 15. Lebensjahr ist die Beantragung einer Psychotherapie auch ohne die Einwilligung der Eltern möglich.
Kontaktaufnahme
In der Regel erfolgt der Erstkontakt per Telefon. Die Symptomatik wird kurz geschildert und erste Daten werden erfasst. Möglichst zeitnah wird dann ein Erstgespräch vereinbart.
Erstgespräch
Das Erstgespräch dient zunächst dem persönlichen Kennenlernen. Wünschenswert ist es, dass zum Erstgespräch sowohl das Kind / der Jugendliche als auch die Eltern bzw. die wichtigsten Bezugspersonen mitkommen. Da eine vertrauensvolle Beziehung die Basis für eine erfolgreiche Behandlung ist, ist es wichtig, dass sich sowohl das Kind oder der Jugendliche als auch die Eltern eine Zusammenarbeit mit der Psychotherapeutin vorstellen können.
Probatorische Phase
Die dann folgenden sogenannten probatorischen Sitzungen dienen der diagnostischen Einschätzung in Form therapeutischer Gespräche und diagnostischer Testverfahren. Anhand der Ergebnisse und der individuellen Ziele wird ein Behandlungsplan erstellt, der auf die Symptome des Kindes / des Jugendlichen abgestimmt ist. Nach der Genehmigung durch den zuständigen Kostenträger werden die Therapietermine vereinbart.
Behandlungsphase
In der Behandlungsphase arbeiten Therapeutin und Kind / Jugendlicher in engem Kontakt an den Problemen. In der Therapie dürfen und sollen Emotionen gezeigt werden. Es darf gemeinsam gelacht, geweint, geschimpft und auch geschwiegen werden. Es ist ein geschützter Raum, in dem das Kind alles sagen, alles zum Ausdruck bringen kann, was es bewegt. Die Therapeutin unterliegt der Schweigepflicht. Gleichzeitig soll Therapie auch Spaß machen und auch dafür ist gesorgt.